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zur geplanten Kita in Solln.
Die wichtigsten Fakten zur geplanten Kita in Solln
Liebe Münchnerinnen, liebe Münchner, liebe Interessierte,
aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der zahlreichen Medienberichte über die geplante Nutzung einer von uns erworbenen Immobilie in der Beuerberger Straße in Solln, möchten wir Sie an dieser Stelle transparent und umfassend über unser Vorhaben und den aktuellen Sachstand informieren.
Das Gebäude, eine ehemalige Verlegervilla, soll im Bestand der BHB bleiben und einer sozial wertvollen Nutzung zugeführt werden. Unser primäres Ziel ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte, für die bereits eine Baugenehmigung der Landeshauptstadt München vorliegt. Eigentlich könnten die Umbauten bereits abgeschlossen sein. Bereits im Sommer 2025 hätte ein House for Kids mit zwei Kindergartengruppen und drei Krippen-Gruppen eröffnen können.
Leider verzögert sich der Umbau zur Kita durch Klagen von drei Nachbarn. Auch wenn die Kita nach wie vor Priorität genießt, prüfen wir inzwischen andere soziale Nutzungen. Die wichtigsten Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne unter: presse@bhb-bayern.de
1.Wie ist die derzeitige Nutzung der Villa in der Beuerberger Straße?
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Verleger-Villa. Die BHB Unternehmensgruppe hat die Villa direkt von den Vorbesitzern erworben, die dort noch einige Jahre Wohnrecht hatten. Nach deren Auszug wurde umgehend die Planung für eine Kita-Nutzung angestoßen. Da ein Gerichtsverfahren zur geplanten Kita-Nutzung anhängig ist, steht das Gebäude momentan leer.
2. Welche Pläne verfolgt die BHB für die Nutzung des Hauses?
Die BHB Unternehmensgruppe möchte das Gebäude dauerhaft im Bestand behalten und verfolgt eine nachhaltige Nutzung mit gesellschaftlichem Mehrwert. Das primäre Ziel ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte. Im Sinne des schonenden Umgangs mit Ressourcen möchte die Betreiberin den Bestand des Gebäudes und den naturnahen Garten erhalten und bauliche Maßnahmen weitgehend vermeiden. Sollte die Kindertagesstätte aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden können, ist eine andere soziale Nutzung geplant, beispielsweise die Unterbringung von geflüchteten Menschen.
3. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der beantragten Kindertagesstätte?
Die Baugenehmigung für die Kita liegt seit November 2024 vor. Insbesondere Verkehr und Lärm wurden gutachterlich gewürdigt. Der Umbau zur Kita verzögert sich jedoch aktuell, da drei Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München klagen. Trotz dieser Verzögerung möchte die BHB das Kita-Konzept aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen keinesfalls aufgeben.
4. Ist es korrekt, dass gegen den Bauantrag Klagen vorliegen, und wie ist hier der aktuelle Stand?
Ja, im Dezember 2024 wurde durch drei Nachbarn jeweils eine Klage gegen die Baugenehmigung der Lokalbaukommission (LBK) der Landeshauptstadt München eingereicht, da diese Behörde die Baugenehmigung erteilt hat. Bis das Gericht entscheidet, verzögert sich der Umbau zur Kita. Ein Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.
5. Warum wird eine Unterkunft für geflüchtete Menschen als alternative Nutzung in Betracht gezogen und wie ist der Sachstand der Planungen?
Diese alternative Nutzung wird in Betracht gezogen, weil die BHB für das Gebäude eine sinnvolle und sozial orientierte Nutzung anstrebt. Neben dem geplanten Kita-Betrieb wird aufgrund des großen Bedarfs auch die Unterbringung von geflüchteten Personen als mögliche Option gesehen. Die Unterstützung schutzbedürftiger Menschen ist bei der BHB seit Langem ein fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie.
Ein Vorbescheid zur grundsätzlichen Zulässigkeit dieser Nutzung liegt bereits vor.
Da jedoch das Kita-Konzept weiterhin Vorrang hat, gibt es derzeit keine vertiefenden Planungen für eine Flüchtlingsunterkunft.
6. Wann hat die BHB die Nachbarschaft über die Pläne informiert?
Die Betreiberin der Kita “House for Kids” und die Architektin sind bereits im August 2024 auf die direkten Nachbar:innen zugegangen und haben die baulichen Maßnahmen und das Konzept der Kita erläutert.
7. Sind Beeinträchtigungen durch Verkehr und Lärm geprüft?
Beide Themen wurden gutachterlich gewürdigt und als rechtmäßig eingestuft. Zum Thema der Geräuschkulisse durch spielende Kinder bezieht die BHB als ganzheitlich orientiertes Unternehmen eine klare Position. Geschäftsführerin Melanie Hammer betont: „Eine Stadt bedeutet Vielfalt und Zusammenleben auf begrenztem Raum. Urbanität setzt ein gewisses Maß an Toleranz und Solidarität voraus, in dem zum Beispiel unterschiedliche Generationen einander Raum gewähren. Kinder gehören zur Stadt, weil eine Stadt ohne Kinder ihre Zukunft verliert.“
8. Ist die Klage ein Einzelfall?
Leider nein. Überall in Deutschland wird immer öfter gegen Kita-Pläne geklagt. Und auch wenn die Rechtslage eindeutig ist und diese Klagen in der Regel scheitern, werden Kitas durch die Verzögerung und Kosten eines Gerichtsverfahrens immer wieder verhindert.
Architektin Susanne Wiesmüller verfügt nach rund 100 Baugenehmigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen über einen reichen Erfahrungsschatz. Sie berichtet, dass rund 80 Prozent aller von ihr betreuten Kitas vor der Eröffnung in Folge der Klage eines Nachbarn ein Gerichtsverfahren überstehen mussten.
9. Warum wurde ein privater Betreiber für die Kita ausgewählt?
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2022 fehlen in Bayern rund 70.000 Kita-Plätze. Expert:innen gehen davon aus, dass rund ein Drittel davon auf München entfallen. (Quelle: Studie Bertelsmann Stiftung)
Die Stadt München stellt nur rund 40% der rund 1.550 Kitas. Rund 60 Prozent aller Kita- und Kindergartenplätze werden heute durch freie oder private Träger bereitgestellt. Ohne das Engagement privater Akteur:innen wäre die Kinderbetreuung in einer wachsenden Stadt wie München nicht aufrechtzuerhalten. (Quelle: Landeshauptstadt München)
Private Träger können zudem oft flexiblere Betreuungsmodelle anbieten, die für Selbstständige oder Teilzeitkräfte von großer Bedeutung sind, da diese bei städtischen Angeboten oft weniger Priorität bei der Vergabe der Plätze erhalten.
10. Welche baulichen Maßnahmen sind für die Kita-Nutzung notwendig?
Die geplante Kita-Nutzung kommt mit sehr wenigen baulichen Veränderungen aus. Die historische Bausubstanz der ehemaligen Verleger-Villa bleibt erhalten.
11. Wie wollen Sie mit der Nachbarschaft in Zukunft umgehen?
Dialog ist der BHB und dem House for Kids wichtig. Ziel ist, dass die Kita ein Ort wird, der nicht nur für Kinder, sondern auch für das Umfeld ein Gewinn ist. Die Betreiberin möchte helfen, Vorurteile abzubauen. Die Erfahrungen von Pamela Lielich haben gezeigt, wenn eine Kita eröffnet ist, belebt sie das Umfeld positiv und es entsteht ein gutes Miteinander mit der Nachbarschaft.
